Rechtsprechung
BVerwG, 15.06.2000 - 4 BN 20.00 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,14303) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anspruch auf rechtliches Gehör bezüglich des entscheidungserheblichen Sachvortrags - Einwände gegen eine Interessenbewertung, die der angefochtenen Entscheidung zugrunde liegt - Interessenkonflikt bei straßenbaurechtlichen Festsetzungen, die sich in ihrer Auswirkung auf ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 31.01.2000 - 14 N 98.3299
- BVerwG, 15.06.2000 - 4 BN 20.00
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71
Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans: …
Auszug aus BVerwG, 15.06.2000 - 4 BN 20.00
Die Beschwerde bezeichnet keinen abstrakten Rechtssatz, mit dem sich das Normenkontrollgericht in Widerspruch zu einer Rechtsauffassung gesetzt haben könnte, die der Senat im Urteil vom 1. November 1974 - BVerwG 4 C 38.71 - (BVerwGE 47, 144) vertreten hat.
- BVerwG, 14.08.2006 - 10 B 29.06
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Verletzung von Bundesrecht bei …
Er verbietet dem Gericht jedoch nicht, eine von der Meinung der Beteiligten abweichende Rechtsauffassung zu vertreten (Beschluss vom 15. Juni 2000 BVerwG 4 BN 20.00 ).